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Montag, 7. Juni 2010

Letztes Update – Design

So, liebe Leser!
Das neue Update ist fertig und nun haben wir ein design gefunden welches Ihnen sicher zusagen und unseren bedürfnissen auch gerecht wird. Es ist angenehm  für die Augen und die Schrift entspricht einer allgemein üblichen. Letztendlich läuft es auf jedem Browser und es ist auf jeden Fall vom Layout sehr viel schöner als die letzten. Die Werbung ist angepasst. Nun  ist es einfach so wie es sein soll.
Wenn jezt jemand interesse daran hat Werbung zu buchen, In welcher Form auch immer, ob Per Klick oder Per View oder auch auf Zeit, so setzen sie sich bitte mit mir in Verbindung.
mit freundlichem Gruß
Frank Schneider

Donnerstag, 3. Juni 2010

Kinderbutt – was Kinder mögen

Im Kinderbutt Onlineshop gibt es über 5.000 Artikel zum Thema “…was Kinder mögen”.
Der Service von Kinderbutt:

  • sofortige Lieferauskunft
  • 14-tägiger Schnäppchenwechsel
  • jeden Monat neue Monatsangebote
  • viele Informationen.
  • Der Service von Kinderbutt (Zitat):

    Unsere kleinen Kunden haben die allergrößten Ansprüche. Darum gibt sich das Kinderbutt-Team die allergrößte Mühe. Qualität und Sicherheit stehen für uns im Vordergrund. Dabei haben wir bei der Produktauswahl nur die Produkte ins Sortiment aufgenommen, die uns und Eltern überzeugt haben.

    Natürlich vergessen wir bei allem Qualitätsbewußtsein eins nicht: Die Produkte müssen auch durch ihre Preise überzeugen.

    Kinderbutt führt hochwertige Produkte, die auf die Bedürfnisse unseres anspruchsvollen Kundenkreises zugeschnitten sind. Die Sicherheit unserer Kinder steht dabei im Vordergrund. Das heißt, wir vertreiben nur Artikel, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.


    Rita Müller Rita Müller
    P.S.: Viel Spaß beim Einkaufsbummel durch unsere Web-Seiten.

    Quelle: KLICK HIER UM MEHR ZU ERFAHREN

    Mittwoch, 19. Mai 2010

    Eine wahre Geschichte

          

    Traummann – Die Liebe meines Lebens  

    Es war der 7. Juli 1974, als die deutsche Nationalmannschaft im Finale gegen Holland
    Weltmeister wurde.
    Ich heiratete, mit damals 21 Jahren einen Mann, dessen großes Hobby der Fußball war. Eigentlich hätte ich mir denken können, das der Fußball bei diesem Mann immer die Nr. 1 sein würde. Nach vierjähriger Ehe erblickte im Februar 1978 mein Sohn das Licht der Welt. Und nach weiteren drei Jahren wurden wir mit einem Zwillingspärchen gesegnet. Leider glänzte mein Mann ständig durch Abwesenheit, da, wie gesagt der Fußball immer an erster Stelle war.
    Ich war nur noch dafür zuständig, meine 3 Kinder mit Anstand und Würde zu erziehen. Dass ich auch noch andere Bedürfnisse hatte, interessierte meinen Mann nicht. Er lebte nur für sein Hobby. Im Dezember 1981, einen Monat nachdem meine Zwillinge das Licht der Welt erblickten, lernte ich meinen jetzigen Mann kennen… Meine Welt wurde mit einem Mal wieder unglaublich schön. Beim ersten Blickkontakt wusste ich, das ist die LIEBE MEINES LEBENS!  Mit Freude zog ich meine Kinder weiter groß und genoss die heimlichen Stunden mit meinem Liebhaber. Mein Mann bekam, dank seiner ständigen Abwesenheit, davon nichts mit. Die Glückseligkeit hielt ca. 2 Jahre an.
    Plötzlich, wie aus heiterem Himmel, beendete mein damaliger Liebhaber und heutiger Ehemann, das Verhältnis von heute auf morgen. Die Welt stand still und ich fiel in ein großes dunkles Loch. Wie mechanisch erledigte ich Jahr für Jahr meine Tätigkeiten als Hausfrau und Mutter. Mein damaliger Ehemann ging nach wie vor seine eigenen Wege. Was nicht wirklich schlimm war, denn meine Gefühle hatten mit Liebe nichts mehr zu tun. Und es verging wirklich kein Tag, an dem ich nicht an den Mann meiner Träume gedacht habe… Auch nach 15 Jahren gehörte IHM noch immer mein Herz.
    Es war SYLVESTER 1996. Das Telefon klingelte und ich war wie vom Blitz getroffen, als ich die Stimme von meinem Traummann hörte. Auch er hatte ständig an mich denken müssen und konnte mich nicht vergessen. Für mich gab es nun kein Halten mehr. Innerhalb einer Woche habe ich meinen Mann verlassen. Es folgte nun eine sehr komplizierte Zeit, in der ich oft nicht wusste wie es weitergehen sollte. Aber letztendlich haben wir Beide es doch geschafft. Im Mai 1999 haben wir dann in meiner Traumstadt Lindau am Bodensee geheiratet.
    Ich bin seitdem ein ganz anderer und besonders glücklicher Mensch.     
    Eine wahre Geschichte. Autor: B.H.

    Montag, 19. April 2010

    Wie Ihnen ein Partnerprogramm neue Kunden bringt


    kohnlesoft - Partnerseller

    Weiterempfehlungen sind die beste Werbung, stimmt’s? Doch hoffen Sie nicht auf Zufälle. Nehmen Sie Ihren Interneterfolg jetzt selbst in die Hand – mit Partnerseller, der Software für Ihr eigenes Partnerprogramm.
    Denken Sie nicht zu lange nach, sonst macht an Ihrer Stelle vielleicht schon ein anderer mit IHRER Idee das Dicke GELD. Ein eigGrundvorraussetzung um im Internet an viele Kunden zu kommen und die Werbung übernehmen ihre Partner. Sie kümmern sich am Ende nur noch um die Partnerwerbung die dann wiederum ihre Kunden bewerben. Zudem haben sie einen starken Partner im Rücken der sie in allen Fragen gern unterstützt.

    Montag, 12. April 2010

    Straftäter wegen eines falschen ”Klicks”?

    Warum File-Sharing fast immer illegal ist…
    Vom wackeligen Hochzeitsvideo bis hin zum Blockbuster des Jahres – im weltweiten Datennetzwerk boomt die Mentalität des Gebens und Nehmens. Dass dabei nicht nur das Kopieren und Bereitstellen von geschützten Inhalten wie Musik oder Filmen illegal ist, wissen allerdings nur die Wenigsten. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat neben den größten Irrtümern auch die wichtigsten Vorschriften und Regeln für den Datenaustausch im Internet zusammengefasst.
    Der Tag war anstrengend, es regnet ununterbrochen und im Fernsehen läuft auch mal wieder nichts Brauchbares – da klingt ein entspannter Filmabend auf dem eigenen Sofa doch verführerisch. Schade nur, dass sich in der heimischen Videosammlung kein passender Streifen finden lässt und die aktuellen Hollywood-Blockbuster zunächst nur im Kino laufen. Was liegt da näher, als einfach schnell “mal was runterzuladen” – als willkommenen Ausweg aus der Feierabend-Misere. Dass sie damit allerdings mehr als nur ein Kavaliersdelikt begehen, ist längst nicht allen Internet-Nutzern klar. Denn trotz hartnäckiger, gegenteiliger Gerüchte ist auch der Download von offensichtlich illegal bereitgestellten Inhalten rechtswidrig und damit strafbar.
    Hochladen und Tauschen
    Das öffentliche Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken ist nach § 19a und § 15 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nur mit Zustimmung des Urhebers gestattet. Dieses Gesetz gilt auch in der virtuellen Welt des World Wide Web. “Der sogenannte ?Upload” von geschützten Inhalten wie etwa Filmen, Computerspielen, Software oder Musikstücken auf die Server von öffentlichen Tauschbörsen ist somit verboten”, beschreibt Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. die aktuelle Rechtslage. “Illegal ist allerdings nicht das Hochladen an sich, sondern die Tatsache, dass durch den ?Upload” eine breite Masse von Usern Zugriff auf die geschützten Inhalte erhält”, erklärt die Expertin den komplizierten Sachverhalt. Bei Tauschbörsen sind es regelmäßig mehrere hunderttausend User, die gleichzeitig viele verschiedene Dateien hoch- bzw. herunterladen.
    Runterladen und Kopieren
    Im Gegensatz zum schon immer verbotenen Hochladen, im Tauschbörsen-Jargon auch “seeding” (“säen”) genannt, wurde der Download von geschützten Inhalten bis vor wenigen Jahren nicht bestraft. Auf diese anfängliche Gesetzeslücke stützt sich auch die allgemein weit verbreitete Annahme, dass ausschließliches “leeching” (“saugen”) zwar unfair gegenüber den anderen Tauschbörsenteilnehmern, nicht aber strafbar sei. “Bereits Anfang 2008 hat der Gesetzgeber diese Lücke im deutschen Urheberrecht geschlossen. Seitdem steht auch das Herunterladen und Vervielfältigen von offensichtlich illegal bereitgestellten Inhalten wie etwa aktuellen Kinofilmen unter Strafe”, warnt Anne Kronzucker und räumt damit mit dem Mythos der rechtlichen “Grauzone” auf.
    Die sogenannte Sicherungs- oder Privatkopie von legal erworbenen Inhalten bleibt von der Neuregelung übrigens unberührt – mit einer Ausnahme: “Sowohl Software als auch Audio- und Videodateien, die mit einem Kopierschutz versehen sind, dürfen auch für private Zwecke nicht vervielfältigt werden. Wer einen Kopierschutz widerrechtlich entfernt, macht sich ebenfalls strafbar”, betont die Rechtsexpertin.
    Konsequenzen
    Bei Verstößen gegen das geltende Recht müssen Raubkopierer mit zum Teil empfindlichen Strafen rechnen. “Jeder sollte sich klar machen, dass Urheberrechtsverletzungen alles andere als ein Kavaliers-Delikt sind und sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden. Die Schadenersatzansprüche der Musik- und Filmindustrie können dabei, je nach Umfang der illegalen Up- und Downloads, schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen”, warnt die Juristin Anne Kronzucker. Anhand der IP-Adresse des Rechners ist eine Identifikation des jeweiligen Internetnutzers heute ohne Weiteres möglich. Zwar werden Straf- oder Ermittlungsverfahren oft eingestellt – etwa wegen Geringfügigkeit, wenn nur einzelne Dateien heruntergeladen wurden. Doch mit der Zeit entstehen auch bei gelegentlichen Downloads umfangreiche Musik- und Filmsammlungen auf dem heimischen Computer, die es mit dem Angebot kleinerer Fachgeschäfte aufnehmen können. Und nachdem die meisten Tauschbörsen nach dem Prinzip funktionieren “Wer nicht anbietet, bekommt auch nichts”, ist die Gefahr groß, sich auch wegen eines illegalen Uploads von urheberrechtlich geschützten Dateien strafbar zu machen.
    Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
    Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.482
    Kurzfassung:
    Filesharing ist kein Kavaliersdelikt
    Urheberrechte gelten auch im Internet
    Vom wackeligen Hochzeitsvideo bis hin zum Blockbuster des Jahres – im weltweiten Datennetzwerk boomt die Mentalität des Gebens und Nehmens. Dass dabei zwischen “legal” und “illegal” oft nur ein Klick liegt, wissen allerdings nur die wenigsten. So ist das öffentliche Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken nach § 19a und § 15 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nur mit Zustimmung des Urhebers gestattet. “Der sogenannte ?Upload” von geschützten Inhalten wie etwa Filmen, Computerspielen, Software oder Musikstücken auf die Server von öffentlichen Tauschbörsen ist deshalb in den meisten Fällen verboten”, beschreibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung die aktuelle Rechtslage. Im Gegensatz dazu wurde der Download von geschützten Inhalten bis vor wenigen Jahren nicht bestraft. Allerdings hat der Gesetzgeber diese Lücke im deutschen Urheberrecht mittlerweile geschlossen. Seitdem steht auch das Herunterladen und Vervielfältigen von offensichtlich illegal bereitgestellten Inhalten unter Strafe. Bei Verstößen gegen das geltende Recht müssen Raubkopierer mit zum Teil empfindlichen Strafen rechnen. Zusätzlich können die möglichen Schadenersatzansprüche der Musik- und Filmindustrie dabei schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
    Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.327
    Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de
    D.A.S. Rechtsschutzversicherung
    Anne Kronzucker
    Thomas-Dehler-Str. 2
    81728 München
    089 6275-1613
    www.das-rechtsportal.de
    Pressekontakt:
    HARTZKOM
    Katja Rheude
    Anglerstr. 11
    80339
    München
    das@hartzkom.de
    0899984610

    http://hartzkom.de
    Geschrieben von PR-Gateway, veröffentlicht am Donnerstag, dem 01. April 2010 von Freie-PresseMitteilungen

    Rabbit bringt drahtlose Kommunikation und Steuerung auf einen Chip

    HY-LINE Computer Components präsentiert das erste eingebettete Ein-Chip-System (SoC) des Herstellers Rabbit Semiconductors, welches Wireless-Kommunikation mit industriellen Steuerungsfunktionen auf einem einzigen Chip vereint.
    Das Rabbit 6000 – so der Name des neuen SoC – bietet integriertes 10/100 Base-T-Ethernet und unterstützt den sicheren 802.11a/b/g-Standard mit WPA2-Verschlüsselung.
    Zu den industrietauglichen Steuerungsmerkmalen zählen Pulsweitenmodulation (PWM), Pulsphasenmodulation (PPM) und Quadratur-Decoder-Ausgänge für effiziente Motorsteuerung sowie ein integrierter Analog-Digital-Wandler mit 12-Bit-Auflösung, um zum Beispiel Sensordaten für Wasser, Temperatur und Feuchtigkeit messen zu können.
    Zur weiteren Ausstattung zählen ein USB-2.0-Full-Speed-Host und zwei integrierte flexible Schnittstellenmodule, die die Unterstützung weiterer Protokolle, etwa für CANbus, SD (Secure Digital) oder SDIO (Secure Digital Input/Output), ermöglichen.
    MiniCore-Entwicklungskits für Früheinsteiger sind ab April 2010 verfügbar.
    Die Mitarbeiter des technischen Supports, von Marketing und Vertrieb stehen kompetent für alle Fragen zur Verfügung.
    Weitere Informationen sind erhältlich unter: www.hy-line.de/rabbit
    HY-LINE Computer Components Vertriebs GmbH
    Inselkammerstr. 10
    D- 82008 Unterhaching
    T: + 49 – (0)89/  614 503-40 
    F: + 49 – (0)89/  614 503-50 
    www.hy-line.de/computer
    Unterhaching  Entwicklungskits  SD Connectivity  Datenblätter
    Pressekontakt: Oliver Gropp, Tel.: + 49 – (0)89/  614 503-48 
    HY-LINE Computer Components konzentriert sich als Applikationsspezialist auf die Bereiche Displaytechnologie, Embedded Computing und Connectivity. Diese Bereiche spielen auch für “Digital Signage” eine wichtige Rolle. HY-LINE Computer Components bietet Lösungen aus einer Hand an Stelle von Komponenten. Der lokale Support unterstützt den Kunden mit Datenblättern, Mustern, Entwicklungskits und Know-How von der Designphase bis zur Serie.

    Montag, 8. März 2010

    Bereitet euch auf den Sieg vor!

    VICTORY: The Age if Racing ist ein kostenloses Multiplayer online racing Game von entwickelt für Gamersfirst.comund hergestellt von VaeVictis.


    Fahre Rennen in einer Welt im 60er Jahre Flair in einem selbstdesigntem Auto auf unterschiedlichsten Kursen, verfolgt von bis zu 12 Gegnern unter extremer Beschleunigung in Richtung Ziellienie. die realistische Physikengine gibt dir das Gefühl mit über 200 Stundenkilometern über den Asphalt zu jagen. Mein Gott, was für ein Thrill.

    Aber es sind die 50er Jahre des 21 Jahrhunderts. im Jahre 2061 – 50 jahre nach dem letzten Weltkrieg – (Oder war es eine katastrophe? Wie auch immer…) hat man viel der damaligen Technologie verloren, aber auch andere neu entwickelt. und das neue – Alte feeling gehörte nun wieder dem glühendem Asphalt und der Beschleunigung von neuen – alten Rennwagen auf unglaublich, herrlichen Strecken. Die Welt ist erneut erwacht und geniesst die Beschleunigung.
    Zur Zeit läuft die geschlossene Betatestphase dieses aussergewöhnlichen Rennspiels. bald schon, werden sich rennbegeisterte kontrahenten online treffen um dem kostenlosen Spiel ihren besuch abzustatten und es  mit unglaublichen tunieren mit Leben zu versorgen.
    Quelle: http://www.vaevictis.it/victory/