Eine kurze Analyse:
Die Regierung beteiligt sich an Geschäften, für die der normale Durchschnittsbürger vor Gericht gestellt würde.
Als Beispiel seien hier die gekauften Steuer-CD´s sowie Waffenhandel genannt. Über beides wurde bereits ausführlich in der Tagespresse berichtet. Erstmals im Jahre 2006 wurde eine sogenannte Steuersünder CD angekauft, weitere im Jahre 2010 und 2012. Nach herrschender Auffassung (rechtlich gesehen, den wer Gesetze macht, braucht sich anscheinend nicht an das Gesetz halten) besteht in diesem Fall kein Beweisverwertungsverbot.
Als Beispiel seien hier die gekauften Steuer-CD´s sowie Waffenhandel genannt. Über beides wurde bereits ausführlich in der Tagespresse berichtet. Erstmals im Jahre 2006 wurde eine sogenannte Steuersünder CD angekauft, weitere im Jahre 2010 und 2012. Nach herrschender Auffassung (rechtlich gesehen, den wer Gesetze macht, braucht sich anscheinend nicht an das Gesetz halten) besteht in diesem Fall kein Beweisverwertungsverbot.

